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Fahrschule Batyra in München

Wir würden uns freuen Sie bei uns zu begrüßen. Ihre Fahrschule Batyra
Mit uns zum sicheren Führerscheininhaber!

Ausbildung

Klasse B:

Mindestalter: 17 für begleitendes Fahren, Geltungsdauer: ohne Befristung, Vorbesitz erforderlich: NEIN, Beinhaltet Klasse: L, AM ***

Klasse B96:

Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96, handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B.
Die Schulung darf bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen, somit kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.

Klasse BE:

Mindestalter: 18, Geltungsdauer: ohne Befristung, Vorbesitz erforderlich: JA

Klasse C:

 Mindestalter: 18, Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre, Vorbesitz erforderlich: JA, Klasse B, Beinhaltet Klasse: C1, B ***

Klasse CE:

Mindestalter: 18, Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre, Vorbesitz erforderlich: JA, Klasse C, Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D

Wohnmobil Training

Wohnmobil fahren mit der Führerscheinklasse B!

Sie haben schon mal mit dem Gedanken gespielt mit einem Wohnmobil in den wohlverdienten Urlaub zu fahren?

Aber wie fährt sich ein so großes Fahrzeug?

Oder: Der WoMo-Urlaub wurde zur Tortour des Fahrers, weil sich nur Eine(r) getraut hat das „Monster“ zu fahren!!!

Eine 1-2 stündige Einweisung beim Vermieter (Verkäufer) lässt gerade mal die Geräte und Anlagen in dem Wohnmobil ansatzweise verstehen. – Nicht aber ein Fahrgefühl vermitteln.

Wir können helfen!!!

Wir schulen auf einem mit Doppelbedienung und Zusatzspiegel ausgerüstetem Wohnmobil.

Die Anzahl der Fahrstunden bestimmen Sie selbst, bis Sie sich sicher genug fühlen, ein WoMo zu fahren. Einschließlich rangieren, vorwärts,

rückwärts, seitlich, im Gefälle und in der Steigung, wenn gewünscht, üben wir die Benutzung des Tempomaten.

Wir hoffen, dass unser Angebot genau das Richtige für Sie ist, um entspannt den Urlaub zu genießen.

Anmeldung

Zur Anmeldung bitte folgende Dinge mitnehmen:
– Personalausweis oder Reisepass

Öffnungszeiten:   Mittwoch 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                        Freitag  13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
oder nach Absprache.

Unterricht:
Perlacher Str. 67

Mittwoch – 18.00 Uhr
schauen Sie einfach vorbei!

Bei Fragen schreiben Sie uns eine Email, Fax oder Brief:
E-Mail: info@fahrschule-batyra.de

Fax: 089 – 69 73 78 91
Tel.: 089 – 69 77 73 74
Mobil: 0176 – 210 41 279

Fahrschule Batyra
Michael Batyra
Perlacher Str. 67
81539 München

Laden Sie sich unser Anmeldeformular herunter und bringen Sie es am besten gleich ausgefüllt zur Fahrschule mit.

Beispielfilme aus dem Fahrunterricht:





Begleitendes Fahren

Begleitendes Fahren ab 17 ab 1. Sept. 2005

Die neue Regelung sieht Folgendes vor:

Anforderungen an die Begleitperson:
Mindestalter 30 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis mindestens 5 Jahre
Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Weniger als 0,5 Promille BAK
Ein oder mehrere Begleiter sind möglich

Einweisung der Begleiter:
Den Begleitern wird empfohlen, sich in ihre Aufgabe einweisen zu lassen. Diese Einweisung wird von Fahrschulen durchgeführt.

Ausbildung und Prüfung:
Der Fahrerlaubnisbewerber kann mit der Ausbildung beginnen, wenn er mindestens 16,5 Jahre alt ist.
Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FahrschAusbO und legt danach die FE-Prüfung ab (die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstags).

Prüfungsbescheinigung
Nach erfolgreicher Prüfung soll der Bewerber (sofern das Mindestalter erreicht ist) eine Prüfungsbescheinigung, die als Führerschein gilt, erhalten. In diese Prüfungsbescheinigung sollen der oder die Begleiter eingetragen werden. Nur in Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B (bzw. BE) führen. Die Prüfungsbescheinigung soll längstens bis zu 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres Gültigkeit haben.
Wichtig: solange der Fahrer nicht im Besitz des „Kartenführerscheins“ ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitpersonen ein Fahrzeug der Klasse B (oder BE) führen! Der „Kartenführerschein“ wird auf Antrag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erteilt.

Eingeschlossene Klassen
Die erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Fahrerlaubnisklassen M, L und S ein. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden, da der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.

Fahrerlaubnis auf Probe
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird sofort auf Probe erteilt.

Sanktionen
Die Fahrerlaubnis ist zu widerrufen, „wenn der Fahrerlaubnisinhaber gegen eine vollziehbare Auflage“ (nach § 6e Abs. 1 Nr. 2 StVG) „aber die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen verstößt“ (= Fahrt ohne Begleiter; eine solche liegt auch vor, wenn die Begleitperson gegen die Beschränkung oder das Verbot des Genusses alkoholischer Getränke und berauschender Mittel verstößt).

Ausbildungsbeginn
Sowohl mit der theoretischen als auch mit der praktischen Ausbildung darf sofort begonnen werden.

Antragstellung
Anträge auf die Fahrerlaubnis ab 17 werden von den Behörden ab dem 1. September 2005 entgegengenommen.

Kontakt

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Impressum

Fahrschule Batyra GmbH
Martin Batyra
Perlacher Straße 67
81539 München

Tel.: 089 – 69 77 73 74
Mobil: 0150 6191508
Fax: 089 – 69 73 78 91

E-Mail: info@fahrschule-batyra.de

Fahrschulnummer:  20132
TÜV München

Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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#129043004 | Urheber: m.mphoto

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Klaus Huber

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